Immer mehr kommunale Verantwortung – aber ohne Mittel

Die strukturelle Schieflage

Bayerns Städte und Gemeinden tragen immer größere Lasten – mehr Aufgaben, höhere Standards, steigende Erwartungen. Kinderbetreuung, soziale Leistungen, Klimaschutz, Verkehrsinfrastruktur – alles fällt auf die kommunale Ebene.

Und doch schrumpfen die finanziellen Spielräume. Investitionen werden schwieriger, Handlungsspielräume enger, Entscheidungen härter. Die Kommunen sollen liefern, gestalten, investieren – aber bitte ohne eigene Mittel.

In dieser Lage verweigert der Bayerische Landtag den Städten und Gemeinden jede zusätzliche Freiheit, selbst über Einnahmen zu entscheiden. Keine Wahl, kein Vertrauen, keine Verantwortung für die Folgen der eigenen Politik.

Politische Blockade statt kommunaler Freiheit

Es gibt politische Haltungen, die kann man respektieren, auch wenn man sie nicht teilt. Und es gibt Haltungen, bei denen man sich irgendwann fragt, warum sie so unbeirrbar gegen jede Realität verteidigt werden. Die vehemente Ablehnung des Bayerischen Landtags, das Kommunalabgabengesetz zu ändern, gehört für mich inzwischen eindeutig zur zweiten Kategorie.

Denn worüber reden wir eigentlich?

Nicht über eine flächendeckende neue Steuer.
Nicht über eine Belastung der eigenen Bevölkerung.
Nicht über einen Angriff auf den Tourismusstandort Bayern.

Wir reden darüber, ob Städte und Gemeinden in Bayern selbst entscheiden dürfen, welche Instrumente sie nutzen, um ihre Infrastruktur zu finanzieren – oder ob ihnen diese Entscheidung pauschal verboten bleibt.

Der Landtag hat sich hier festgelegt: Nein. Keine Öffnung. Keine Wahlfreiheit. Kein Vertrauen.

Beispiel Übernachtungssteuer

Nehmen wir das Beispiel Bettensteuer – oft auch Übernachtungssteuer genannt. In vielen anderen Bundesländern können Städte selbst entscheiden, ob sie pro Übernachtung einen kleinen Betrag erheben. Das ist kein Strafzoll für Touristen, sondern eine schlichte Beteiligung an den Kosten für das, was Gäste vor Ort nutzen: saubere Innenstadt, kulturelles Angebot, funktionierende Infrastruktur.

Die Übernachtungssteuer sorgt dafür, dass Gäste, die die Stadt aktiv nutzen, einen fairen Beitrag zu Infrastruktur, Kulturangeboten und städtischen Leistungen leisten. Anders als die Kurtaxe, die nur in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten für Gesundheits- und Erholungsangebote erhoben wird, kann die Übernachtungssteuer jede Stadt nutzen, um ihre touristische Infrastruktur zu finanzieren.

In Bayern ist das seit 2023 gesetzlich verboten. Punkt. Der Freistaat hat das im Kommunalabgabengesetz ausdrücklich ausgeschlossen. Mehrere Städte – darunter München, Bamberg und Günzburg – haben dagegen geklagt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat im November 2025 entschieden: Das Verbot ist zulässig. Kein unzulässiger Eingriff in die kommunale Finanzhoheit.

Juristisch mag das geklärt sein. Politisch ist es das für mich nicht.

Denn es geht nicht nur um die Bettensteuer. Es geht um ein Muster.

Weitere Instrumente – systematisch ausgeschlossen

Auch die sogenannte Grundsteuer C – ein Instrument, mit dem Städte baureife, aber unbebaute Grundstücke höher besteuern könnten – ist in Bayern nicht erlaubt. Einfach gesagt: Wer ein baureifes Grundstück besitzt und es jahrelang ungenutzt liegen lässt, könnte stärker zur Kasse gebeten werden. Das würde Anreize schaffen, endlich zu bauen und dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Der Bund hat dieses Instrument vorgesehen. Bayern nutzt es nicht. Ergebnis: Ein weiteres Steuerungsinstrument fehlt den Kommunen.

Und dann die Verpackungssteuer. Eine kleine Abgabe auf Einwegverpackungen im To-Go-Bereich. Ziel: Müll reduzieren und zumindest einen Teil der Reinigungskosten ausgleichen, die am Ende wieder die Allgemeinheit trägt. Auch hier hat die Bayerische Staatsregierung 2025 entschieden, kommunale Spielräume künftig ausdrücklich zu verbieten – mit Verweis auf Bürokratie und wirtschaftliche Belastung.

Man kann all diese Instrumente im Einzelnen kritisch sehen. Das ist legitim. Aber was mich stört, ist etwas Grundsätzlicheres: Nicht die Diskussion über das „Ob“ vor Ort wird geführt – sondern das „Ob“ wird von oben grundsätzlich verneint.

Verantwortung ja. Gestaltung nein.

Der eigentliche Kern des Problems

Dabei wächst die kommunale Verantwortung stetig. Mehr Aufgaben im Bereich Kinderbetreuung, mehr Anforderungen an Klimaschutz, mehr Investitionen in Verkehr, Digitalisierung, Sicherheit. Gleichzeitig steigen Standards und Erwartungen. Und wenn es um eigene Einnahmemöglichkeiten geht, heißt es regelmäßig: nicht vorgesehen, nicht gewollt, nicht erlaubt.

Natürlich verweist Bayern auf Schlüsselzuweisungen und Förderprogramme. Das ist die eine Seite. Die andere ist: Wenn mehrere kommunale Steuerinstrumente – Bettensteuer, Grundsteuer C, Verpackungssteuer – gesetzlich ausgeschlossen werden, dann bleibt den Städten immer weniger eigener Handlungsspielraum. Sie sollen liefern, gestalten, investieren – aber bitte ohne zusätzliche Werkzeuge.

Das ist der Kern des Problems.

Ich bin nicht für eine neue Steuer um der Steuer willen. Ich bin für Ehrlichkeit in der Finanzierung und für kommunale Entscheidungshoheit. Wenn ein gewählter Stadtrat nach sorgfältiger Abwägung sagt: „Wir brauchen dieses Instrument“, dann sollte er es zumindest rechtlich dürfen. Wenn er es ablehnt, ebenso.

Die Frage ist für mich deshalb nicht, ob Bayern eine Bettensteuer will.
Die Frage ist, warum Bayern seinen Städten nicht zutraut, selbst darüber zu entscheiden.

Wer kommunale Selbstverwaltung ernst meint, darf sie nicht dort beenden, wo es um Einnahmen geht. Alles andere ist kein Schutz der Wirtschaft und keine Vorsicht gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Es ist ein strukturelles Misstrauen gegenüber der kommunalen Ebene.

Und genau das halte ich für den eigentlichen Kern des Problems.

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